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Sie betreiben eine Kundenplattform oder einen B2B-Webshop?

Digitale Barrierefreiheit

Dann sollten Sie von diesem Gesetz ab 2025 wissen – und wie alle davon profitieren

Bislang sind nur Behörden oder staatlich finanzierte oder co-finanzierte Websitebetreiber zur Barrierefreiheit verpflichtet. Doch ab 2025 wird Barrierefreiheit für die allermeisten Online-Shops und Kunden­portale, auch im B2B, verpflichtend sein.

Für wen gilt das Gesetz?

Das 2021 verabschiedetet Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet auch private Wirtschaftsakteure, verschiedene Dienstleistungen und Produkte barrierefrei anzubieten, die über Webseiten oder Apps erbracht bzw. verkauft werden. So muss es beispielsweise auch eingeschränkten Usern möglich sein, sich bei einem B2B-Shop zu registrieren.

Warum ist das notwendig?

Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Neben der rechtlichen Verpflichtung gibt es aber auch wirtschaftliche und moralische Gründe dafür, dass digitalen Produkte und Dienstleistungen allen User*innen zugänglich sind und ihnen eine optimale Customer Experience zu bieten. Nur eine beispielhafte Zahl dazu: 9,5 Prozent* der deutschen Bevölkerung haben laut Statistischem Bundesamt eine schwere Behinderung. Das sind 7,9 Millionen Menschen.

Was bringt digitale Barrierefreiheit?

Allein diese 7,9 Millionen Menschen werden bislang vielfach als potentielle Kund*Innen ausgeschlossen. Und noch mehr Menschen, für die es im (Arbeits-)Alltag nicht so einfach möglich ist, Websites und die darauf enthaltenden Informationen zu nutzen. Häufig liegt es daran, dass die Schriftgröße zu klein ist, der Text unverständlich ist oder der Kontrast nicht verstellbar ist.

Eine optimale Customer Experience für alle User bringt sogar Vorteile und kann das Geschäft pushen: Durch geringere Absprungraten, mehr Traffic und längerer Sitzungsdauer und: ein besseres Google-Ranking.

Was hat das mit Google zu tun? 

Manche SEO-Experten scherzen sogar, dass Google der erste behinderte Besucher sei, da seine Bots weder Augen haben, um eine Website zu sehen, noch Hände, um diese zu klicken, noch Ohren, um diese zu hören. Und schaut man sich die Empfehlungen zur digitalen Barrierefreiheit an, decken sich diese oft mit den Tipps von SEO-Experten.

Denn die Zufriedenheit der User wird auch bei der Bewertung einer Seite durch Google immer wichtiger und ist ausschlaggebend für das Ranking. Google verarbeitet ausschließlich Text, es braucht also Beschriftungen bei Bildern und Medien. Klar strukturierte und einfach zu navigierende Websiten sind ein Vorteil und wichtige Voraussetzung für einen Screenreader, eine wichtige Vorlese-Anwendung. Kriterien wie die Information der Alt-Attribute von Bildern sowohl für Suchmaschinen als auch für User zu optimieren, sind vor allem für die Sprachsynthese nützlich.

Bis wann muss das Gesetz für ein barrierefreies Internet umgesetzt werden?

Die neuen Regeln gelten ab 2025. Danach gibt es nochmals 5 Jahre als Übergangsfrist für Dienstleistungen. Viele Händler denken allerdings, dass Sie das Thema noch nicht angehen müssen. Dabei besteht schon längst Handlungsbedarf. „Viele Unternehmen unterschätzen die Auswirkungen der neuen Gesetzesvorgabe. Das kann zu schwerwiegenden Konsequenzen in Form von Klagen und Strafzahlungen führen“, warnt Bastian Ehl, UX Lead bei Macaw.   

Wie kann ich prüfen, ob meine Webseite barrierefrei ist?

Beispielsweise über dieses Online-Tool: https://wave.webaim.org/

Auch wir bei der Sybit setzen uns derzeit mit dem Thema Barrierefreiheit auseinander und arbeiten an unserer eigenen Webseite.

Nutzerzentrierung als Erfolgsfaktor für Kunden­portale

 

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